Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Klein
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87789 Woringen

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1.1 Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach Einzelabsprache

1.2 Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Im Falle des Verzuges dürfen je angefangenen Monat 1% Verzugszinsen berechnet werden. Ab der zweiten Mahnstufe werden für jede Mahnung 2,5 EURO Kosten berechnet. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, soweit es sich nicht um unbestrittene und rechtskräftige Forderungen handelt.

1.3 Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weg des Transportes.

1.4 Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderen Wert, wie Banknoten, Münzen, Briefmarken, ungefasste Edelsteine, Industriediamanten, lose Edelmetalle, Kunstwerke, übertragbare Handelspapiere usw., Waren, deren Beförderung besondere Einrichtungen erfordern, die durch ihre Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind, gefährliche Güter, nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, für Dokumentations- oder Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben sind.

1.5 Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach §2 des Postgesetzes unterliegenden Sendungen.

1.6 Jede Sendung muss handelsüblich sicher verpackt sein und mit einer entstandenen Versandadresse versehen sein. Die Versandadresse muss ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden. Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen, die nach Ermessen des Auftragnehmers unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

1.7 Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur an den Empfänger oder den zur Annahme der Sendung berechtigten Beauftragten oder an sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt sind.

1.8 Sollte eine Sendung falsch adressiert oder aus anderen Gründen unzustellbar sein, so wird der Auftragnehmer die Sendung an den Absender zu dessen Lasten zurücktransportiert.

1.9 Ansprüche wegen etwaigem Verlust oder Beschädigung einer Sendung verjähren nach sechs Monaten.

2.0 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich eigener Versicherer freistellen, die über die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Beförderungsbedingungen zugestandene Haftung hinausgehen würden.

2.1 Als Gerichtstand gilt - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz des Auftragnehmers. Zusätzliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie auf dem Versandbeleg schriftlich vereinbart worden sind.

Memmingen, im Januar 2006

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